Wir stehen auf der Seite des Rechts – Ihres Rechts
Die Kanzlei Konradt hat sich seit 2003, neben dem Medizinrecht, fast ausschliesslich auf die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Komplex des Arzthaftungsrechtes, des „Ärztepfusch“, der sogenannten ärztlichen Kunstfehler, die zu einem Schaden des Patienten geführt haben, spezialisiert. Ausgehend von einem hohen qualitativen Anspruch an unsere Arbeit und unter Wahrung des traditionell juristischen Grundsatzes, als Anwaltskanzlei ein Organ der Rechtspflege zu sein, beschreiben wir unsere Kanzleigeschichte als ausserordentlich effizient und erfolgreich. Unsere Anspruchsdurchsetzungsquote liegt bei über 80%.
Einerseits ist dies unserer Philosophie der Ehrlich- und Wahrhaftigkeit bei der Beurteilung der uns vorgelegten Fälle geschuldet. Andererseits verfügt die Kanzlei über ein hoch qualifiziertes Team, deren Mitglieder in rechtlicher, in medizinischer und in wirtschaftlicher Hinsicht zu den Leistungsträgern in ihrem Metier zählen. Dies eröffnet mit Beginn der Befassung eines Falles uns und damit unserer Mandantschaft die Möglichkeit, Behandlungsunterlagen fachübergreifend und in diesem Bereich aus der 360°-Rundum-Sicht zu beurteilen und die richtigen Ansätze zur Anspruchsdurchsetzung und -abwehr zu wählen.